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Umwelt

Emissionen – weniger als erlaubt

Die am Standort Borsigstraße genehmigten Emissionsgrenzwerte liegen bei einzelnen Schadstoffen unter den gesetzlichen Grenzwerten der 17. BImSchV. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird durch kontinuierliche Messungen und wiederkehrende Einzelmessungen durch den TÜV Rheinland überwacht. Bei einzelnen Parametern liegen die Messergebnisse unterhalb der jeweiligen Nachweisgrenze und die ermittelten Emissionskonzentrationen und -frachten unterschreiten die genehmigten Grenzwerte (siehe Grafiken).

Trotz der guten Ergebnisse lassen sich kurzzeitige Überschreitungen von Grenzwerten nicht immer vermeiden. Gründe dafür können schlechte Müllqualitäten, Ausfall von Komponenten oder auch (in seltenen Fällen) Bedienfehler sein. In den letzten drei Jahren wurden jeweils 99,9 % der kontinuierlich gemessenen Halbstundenmittelwerte der drei Verbrennungslinien eingehalten.
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